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DJ POOL BERLIN
1. Vertragspartner Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für die Vertragsverhältnisse zwischen dem DJ POOL BERIN und seinen Vertragspartnern (Kunden).
2. Vertrag Verträge zwischen dem DJ POOL BERLIN und Kunde entstehen durch - Annahme eines schriftlichen Angebotes - schriftlicher Vertrag - Einstellen von Werbung auf den Internetseiten vom DJ POOL BERLIN - das gesprochene Wort ( ja, denn das zählt bei uns wirklich noch etwas )
Auf Wunsch wird gerne ein schriftlicher Gastspielvertrag erstellt und übersandt.
3. Rücktritt vom Vertrag / von der Buchung Ein Rücktritt seitens des Kunden ist möglich, jedoch werden Ausfallkosten wie folgt berechnet:
Rücktritt bis 3 Monate vor der Veranstaltung 20 % der vereinbaretn Gage Rücktritt bis 30 Tage vor der Veranstaltung: 50 % der vereinbarten Gage Rücktritt bis 20 Tage vor der Veranstaltung: 70 % der vereinbarten Gage Rücktritt bis 10 Tage vor der Veranstaltung: 80 % der vereinbarten Gage
Ausnahmen: Sollte es nach Absagen einer Veranstaltung durch den Kunden zu einem Auftrag an einem anderen Termin kommen, werden die Stornokosten gesondert geregelt. Ein Rücktritt seitens des DJ POOL BERLIN ist möglich durch:
- technisch bedingte Ausfälle - andere wichtige Gründe ( Todesfall in der Familie ect.) - Krankheit - Unfall - Tod
In diesem Falle wird ( ausser bei Tod ) durch den DJ POOL BERLIN versucht, gleichwertigen Ersatz zu gleichen Konditionen wie vereinbart zu stellen - dies jedoch ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.
Ein Rücktritt vom Vertrag / von der Buchung hat so frühzeitig wie möglich fernmündlich oder schriftlich / per eMail zu erfolgen.
4. Haftung Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Veranstalter, soweit der Schaden nicht durch grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch den DJ POOL BERLIN verursacht worden ist. Für Schäden an Equipment und Musikdatenträgern vom DJ POOL BERLIN, die während der einer Veranstaltung durch Gäste fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, haftet der Veranstalter. Im Falle eines Schadens durch Gäste werden die Personalien des/der Schädiger sofort und ohne Verzögerung mitgeteilt, notfalls unter Zuhilfenahme der Legislative. Sofern der DJ POOL BERLIN durch nicht von ihm zu verantwortende Umstände und äussere Einflüsse ( höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim Veranstalter, Stromausfall- oder Stromschwankungen ect. ) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Kunde kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz, kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung. 5. Zahlungen Zahlungen sind ohne Abzug und ausschliesslich an den DJ POOL BERLIN direkt vorzunehmen, folgende Zahlungsarten werden aktzeptiert: a) Barzahlung vor / während / am unmittelbaren Ende einer Veranstaltung.
b) Überweisung auf ein von DJ POOL BERLIN genanntes Konto unmittelbar nach Rechnungseingang, spätestens jedoch nach 7 Werktagen nach Rechnungseingang.
c) Unstimmigkeiten mit Leistungen müssen sofort und direkt vor Ort bespochen werden. Es besteht im Nachhinein kein Recht auf Abzüge oder Rückhalt der vereinbarten Gage.
(Euro)Schecks, Wechsel, Kreditkarten oder ähnliches werden nicht akzeptiert!
Alle angegebenen Preise verstehen sich inkl. MwSt.
6. GEMA-Gebühren Alle anfälligen Gebühren für die GEMA werden vom Veranstalter getragen und direkt an die GEMA abgeführt. Bei reinen Privatveranstaltungen entfällt die GEMA-Gebühr. 7. Werbung Werbung auf diesen Internetseiten ist grundsätzlich kostenpflichtig, da die Webseite von DJ POOL BERLIN keine Werbeplattform für Mitbewerber ist. Ausgenommen hiervon sind gegenseitige Verlinkungen, wenn darüber eine Kooperationsvereinbarung getroffen wurde.
8. Salvatorische Klausel Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die der in den unwirksamen Bestimmungen enthaltenen Regelungen in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt für im Vertrag enthaltene Regelungslücken. Zur Behebung der Lücke verpflichten sich die Parteien auf eine Art und Weise hinzuwirken, die dem am nächsten kommt, was die Parteien nach dem Sinn und Zweck des Vertrages bestimmt hätten, wenn der Punkt von ihnen bedacht worden wäre. 9. Erfüllungsort und Gerichtsstand a) auf alle Rechtsbeziehungen zwischen dem DJ POOL BERLIN und seinen Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung b) Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird, soweit rechtlich zulässig, Berlin vereinbart.
DJ Pool Berlin - 14532 Kleinmachnow - 01.Juli 2010
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